Es sollte ein Stück Wildnis nach Westfalen zurückbringen: Mit dem Wisent-Projekt im Rothaargebirge wurde in Nordrhein-Westfalen versucht, eine Tierart wieder dauerhaft in freier Natur zu etablieren, die in Deutschland über Jahrhunderte verschwunden war. Aus einem kleinen Startbestand entwickelte sich eine Herde, die zeitweise als einzige frei lebende Wisent-Gruppe des Landes galt. Doch je länger die Tiere draußen waren, desto deutlicher traten die Konflikte zutage, die bei großen Pflanzenfressern in einer dicht genutzten Kulturlandschaft fast zwangsläufig entstehen: Waldschäden, Haftungsfragen, Zuständigkeiten, Gerichtsverfahren und am Ende die schlichte Frage, wer den Preis für das „Mehr Natur“ trägt.
Nun ist klar: Der öffentlich-rechtliche Rahmen, auf dem die Freisetzung beruhte, trägt nicht mehr. Der Kreis Siegen-Wittgenstein hat mitgeteilt, dass das Vorhaben nach Vertragslogik binnen eines halben Jahres abgewickelt werden muss – ausgelöst durch die Kündigung des Grundeigentümers, der seine Flächen unter den gegebenen Umständen nicht länger zur Verfügung stellt. Damit erreicht ein Projekt, das deutschlandweit Aufmerksamkeit bekam und über Jahre emotional debattiert wurde, einen Punkt, an dem es nicht mehr um Visionen geht, sondern um Rückbau, Tiermanagement und die Frage, welche Lehren Naturschutz und Politik aus diesem Kapitel ziehen.
Was aktuell entschieden wurde – und warum die Abwicklung ausgelöst wurde
Nach der Darstellung des Kreises ist der Auslöser die Kündigung des öffentlich-rechtlichen Vertrags durch den Grundstückseigentümer, die Wittgenstein-Berleburg’sche Rentkammer. Damit entfällt die Flächenbasis, die für das Projektgebiet vorgesehen war. In der Folge greifen die Vertragsregelungen, wonach das Projekt in einem Zeitraum von sechs Monaten – oder einem zwischen den Vertragsparteien einvernehmlich festgelegten anderen Zeitfenster – abzuwickeln ist.
„Abwicklung“ klingt technisch, bedeutet in der Praxis aber einen großen organisatorischen Kraftakt. Es geht nicht nur um Papier und Zuständigkeiten, sondern um Tiere, die über Jahre als frei lebend wahrgenommen wurden. Schon zuvor waren die Wisente zeitweise in ein Managementgatter gebracht worden, wodurch die Freisetzungsphase faktisch unterbrochen wurde. In Berichten ist von einem neu errichteten, rund 25 Hektar großen Managementgatter auf dem Gebiet der Stadt Bad Berleburg die Rede. Damit verschiebt sich das Geschehen von „Wildnis im Wald“ zu kontrollierter Haltung und Betreuung – samt allen Fragen, die damit verbunden sind: Pflege, Sicherheit, Kosten, Veterinärrecht, Unterbringungsperspektiven.
Wie alles begann: Von der Idee zur Freisetzung
Die Wurzeln reichen deutlich weiter zurück als die aktuelle Krise. Angestoßen wurde das Projekt Anfang der 2000er Jahre, die praktische Vorbereitung lief über Jahre. Ein Kernpunkt war die Freisetzung einer kleinen Gruppe von Wisenten im Kreis Siegen-Wittgenstein im Rothaargebirge – ein Schritt, der 2013 als Meilenstein galt. Die Herde bestand damals aus acht Tieren. Im Vorfeld lebten die Wisente in einem Auswilderungsgehege, wurden beobachtet und teils mit GPS-Ortung ausgestattet, um Bewegungen nachvollziehen zu können. Ziel war es, wieder eine freilebende Population aufzubauen.
Diese Startphase war eingebettet in einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen mehreren Akteuren, darunter der Trägerverein Wisent-Welt-Wittgenstein, der Kreis Siegen-Wittgenstein und die Bezirksregierung Arnsberg. Der Vertrag sollte Regeln schaffen, wer was verantwortet, wie Konflikte gelöst werden und welche Leitplanken für das Projekt gelten. In der Theorie wirkt das stabil, in der Praxis zeigte sich jedoch, wie schwierig es ist, ein großes Wildtier in einer Landschaft zu managen, in der Eigentumsgrenzen, forstwirtschaftliche Ziele und Naturschutzgedanken oft nicht deckungsgleich sind.
Warum Wisente so schnell zum Streitfall werden
Wisente sind die größten Landsäugetiere Europas. Sie brauchen Raum, bewegen sich weiträumig und nutzen Waldgebiete anders als viele heimische Wiederkäuer. Besonders konfliktträchtig ist das sogenannte Schälen: Dabei fressen Wisente Rinde von Bäumen, was je nach Intensität zu erheblichen Schäden führen kann. Für Waldbesitzende sind solche Schäden nicht nur ärgerlich, sondern können wirtschaftlich sehr relevant sein – gerade in Zeiten, in denen Wälder ohnehin unter Trockenheit, Stürmen und Schädlingsdruck leiden.
Im Rothaargebirge kam hinzu, dass die Herde nicht dauerhaft im vorgesehenen Projektgebiet blieb. Die Tiere wanderten über Grenzen hinweg, und damit verlagerten sich Schäden in Wälder, die nicht Teil des ursprünglichen „Deals“ waren. Genau dort entzündete sich der Konflikt mit Waldbauern, die eine Begrenzung oder Einzäunung verlangten und juristisch gegen das Konstrukt vorgingen, das diese Situation ermöglicht hatte.
Gerichte, Haftung, Duldung: Die juristische Dimension
Ein wesentlicher Teil der Geschichte spielt vor Gerichten. Bereits 2019 beschäftigten sich Verwaltungsgerichte mit Klagen von Waldbesitzern, die den öffentlich-rechtlichen Vertrag als unzulässig ansahen, weil er sich zu ihren Lasten auswirke. Im Kern stand die Argumentation, dass die staatlich flankierte Naturschutzmaßnahme Schäden auslöse, die private Dritte tragen müssten, ohne dass diese dazu verpflichtet seien. Das Verwaltungsgericht Arnsberg dokumentierte damals die Streitlinien in einer Pressemitteilung: Der Vertrag setze Ursachen für Schäden, die Betroffenen seien nicht zur Hinnahme verpflichtet, und hilfsweise könne sogar ein Anspruch auf Vertragskündigung im Raum stehen.
Parallel existierte eine zivilrechtliche Spur, die bis zum Bundesgerichtshof reichte. In Berichten zur BGH-Entscheidung von 2019 wird deutlich, wie verzwickt die Lage ist: Je nachdem, ob eine naturschutzrechtliche Duldungspflicht greift, verschieben sich Haftung und Ausgleich. Diskutiert wird, ob Ausgleichsansprüche analog zu nachbarrechtlichen Grundsätzen bestehen oder ob ein Verein für Schäden wie ein Tierhalter haftet. Das ist kein akademischer Streit, sondern entscheidet darüber, wer am Ende Rechnungen bezahlt.
Auch später blieb das Thema rechtlich virulent. 2025 etwa wurde öffentlich, dass das Verwaltungsgericht Arnsberg die tierschutzrechtliche Verantwortlichkeit des Trägervereins betonte – selbst dann, wenn die Tiere zwischenzeitlich freigelassen waren. Das unterstreicht eine Grundspannung des Projekts: „Frei“ im Sinne des Naturschutzes bedeutet nicht automatisch „zuständigkeitsfrei“ im Sinne des Rechts.
Der Bruch im Projekt: „Herrenlos“, Zuständigkeiten und Vertrauensverlust
Eine zusätzliche Eskalationsstufe entstand, als der Trägerverein die Tiere 2022 in der öffentlichen Debatte für „herrenlos“ erklärte. Diese Einordnung war politisch brisant, weil sie implizierte, dass Verantwortung an staatliche Stellen übergeht. Genau das sorgte für heftigen Streit zwischen Verein, Kreis und Land. Unabhängig davon, wie einzelne Rechtsfragen im Detail zu bewerten sind, war der Effekt klar: Das ohnehin fragile Vertrauen zwischen den Beteiligten wurde weiter beschädigt.
Gleichzeitig wuchs der Druck durch ganz praktische Entwicklungen. Über Jahre wurden immer wieder Kompromisse diskutiert, etwa eine räumliche Begrenzung der Herde, das Einfangen einzelner Tiere oder die Abgabe an andere Projekte. In der Berichterstattung ist zudem von Empfehlungen die Rede, die Herde zu verkleinern und Wisente an andere europäische Vorhaben abzugeben. Doch solche Schritte sind logistisch und rechtlich anspruchsvoll: Fangaktionen müssen vorbereitet, Transportziele gefunden, Gesundheitsstatus und Genetik berücksichtigt und Genehmigungen eingeholt werden. Zeitverzug bedeutet bei einem Konfliktprojekt meist, dass Fronten verhärten.
Finanzielle und organisatorische Belastungen: Wenn ein Naturschutzprojekt in die Dauerkrise rutscht
Hinzu kommt, dass große Naturschutzprojekte selten nur ideell getragen werden. Sie benötigen Geld, Personal, Infrastruktur. Dass der Trägerverein in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sein soll, wurde bereits 2023 im Kontext eines vorläufigen Insolvenzverfahrens öffentlich. In einer Mitteilung einer Kanzlei, die das Verfahren begleitete, wird beschrieben, dass ein Prozess zur Sicherung des Schaugeheges und zur Suche nach tragfähigen Lösungen angestoßen wurde. Solche Schritte zeigen: Selbst wenn die gesellschaftliche Zustimmung vorhanden ist, kann die dauerhafte Finanzierung eines komplexen Vorhabens zum Nadelöhr werden.
Ein Projekt kann fachlich sinnvoll sein und trotzdem an Überlastung scheitern. Gerade, wenn parallel juristische Auseinandersetzungen laufen, steigen Kosten und Aufwand. Zudem verändert sich die Wahrnehmung in der Region: Was anfangs als Erfolgsgeschichte wahrgenommen wird, wirkt nach Jahren Streit oft nur noch wie ein unlösbares Problem. Dass schließlich der Grundeigentümer die Reißleine zieht, ist vor diesem Hintergrund weniger überraschend, als es auf den ersten Blick erscheint.
Was das Aus für die Wisente konkret bedeutet
Für die Tiere selbst ist das Ende der Freisetzungsphase kein abstrakter Begriff. Es entscheidet darüber, ob Wisente wieder dauerhaft als freilebende Population existieren oder ob sie in kontrollierter Haltung verbleiben. Die Unterbringung in einem Managementgatter wird oft als Zwischenlösung beschrieben, kann aber faktisch zum Dauerzustand werden, wenn keine tragfähige Perspektive entsteht. Die zentrale Frage lautet dann: Bleibt es bei einer regionalen Herde unter Aufsicht, werden Tiere umgesiedelt, oder entsteht irgendwann ein neuer Anlauf für Freilandhaltung unter anderen Bedingungen?
In der öffentlichen Diskussion taucht auch die Abgabe einzelner Tiere an andere Projekte im In- und Ausland auf. Das kann aus Tiermanagement-Sicht sinnvoll sein, weil es genetische Vielfalt stützt und Konfliktdruck reduziert. Gleichzeitig ist es ein symbolischer Rückschritt: Eine freilebende Herde als „Rückkehr der Wildnis“ wird zu einem Bestand, der verteilt, gehalten und verwaltet wird.
Warum dieses Projekt überregional wichtig war
Der Streit um die Wisente ist mehr als eine lokale Auseinandersetzung. Er berührt Grundfragen moderner Naturschutzpolitik: Wie lässt sich Artenrückkehr organisieren, wenn Flächen kleinteilig sind und Nutzungskonflikte vorprogrammiert? Welche Verantwortung tragen Initiativen, welche Verantwortung tragen staatliche Stellen? Wie werden Betroffene entschädigt, ohne dass Naturschutz dadurch politisch unmöglich wird? Im Hintergrund steht zudem ein europäischer Kontext: Wisente wurden vielerorts wiederangesiedelt, und Deutschland war mit dem Rothaargebirge in einer besonderen Situation, weil hier eine frei lebende Herde entstand, die bundesweit einzigartig war.
Gerade weil Wisente groß sind und sichtbar Konflikte erzeugen, wirken sie wie ein Brennglas. An ihnen lässt sich ablesen, ob Kooperation funktioniert oder ob das System aus Verträgen, Zuständigkeiten und Ausgleichsmechanismen bricht, sobald ein Projekt in den Alltag der Landnutzung hineinreicht. Das Ende der Freisetzungsphase ist deshalb auch ein Signal an andere Wiederansiedlungsprojekte: Ohne stabile Absprachen, belastbare Finanzierung und klare Regeln zum Umgang mit Schäden wird Akzeptanz schnell zur Mangelware.
Fazit: Ein gescheitertes Modell – und die Chance, daraus klüger zu werden
Das Wisent-Projekt im Rothaargebirge startete als mutiger Versuch, Naturgeschichte zu reparieren. Über Jahre zeigte es, dass Rückkehr möglich ist: Aus wenigen Tieren wurde eine größere Herde, das Thema Wisent wurde in Nordrhein-Westfalen vom Randthema zum öffentlichen Gespräch. Gleichzeitig zeigte das Projekt aber auch die harte Seite moderner Wildtierpolitik. Eine frei lebende Herde ist keine romantische Kulisse, sondern eine reale Kraft in einem real genutzten Raum. Wo Wisente leben, entstehen Reibungen – und wenn diese Reibungen nicht verlässlich ausgeglichen werden, kippt die Stimmung.
Mit der Kündigung des Grundeigentümers und der angekündigten Abwicklung ist die Freisetzung in der bisherigen Form praktisch beendet. Zurück bleibt ein Bündel offener Aufgaben: verantwortungsvolle Betreuung der Tiere, Entscheidungen über mögliche Umsiedlungen, die Klärung von Kosten und Zuständigkeiten und nicht zuletzt eine ehrliche Auswertung, was an diesem Modell tragfähig war und was nicht. Denn auch wenn das Projekt scheitert, verschwindet die Grundfrage nicht: Wie viel Raum ist in Deutschland für große Wildtiere – und wie werden Konflikte so gelöst, dass Naturschutz nicht als Belastung, sondern als gemeinsames Vorhaben verstanden werden kann?
Quellen:
Radio Siegen – „Wittgensteiner Wisent-Projekt ist gescheitert“
Verwaltungsgericht Arnsberg – Pressemitteilung (2019) zum Wisent-Verfahren
Verwaltungsgericht Arnsberg – Pressemitteilung (08.04.2025) zur tierschutzrechtlichen Verantwortlichkeit
Kreis Siegen-Wittgenstein – Mitteilung „Projekt ›Wisente am Rothaarsteig‹ soll beendet werden …“ (2022)
Westfalenspiegel – „Aus für Wisentprojekt rückt näher“
Wikipedia – „Wisent-Wildnis am Rothaarsteig“

